Die so genannte Rürup Rente bietet vor allem für Selbständige, aber auch für Freiberufler oder Beamte große steuerliche Vorteile. Sie können diese private Rentenversicherung abschließen und erhalten eine jährliche, staatliche Förderung. Diese Förderung erfolgt in Form einer steuerlichen Befreiung. Dieser Betrag fließt in vollem Umfang in die Rürup Rentenversicherung hinein und dient der späteren Altersvorsorge. Der Antragsteller hat daher doppelten Nutzen, denn er spart auf der einen Seite einen Teil seiner jährlichen Steuer, auf der anderen Seite hat er eine gute finanzielle Absicherung für das Alter getroffen.
Staffelung der steuerlichen Absetzbarkeit
Bei Auszahlung unterliegt diese Rente jedoch der steuerlichen Pflicht. Dabei ist die Auszahlung des Rentenjahres maßgeblich. Alle Antragsteller die ihre erste Rente im Jahr 2007 erhalten haben, müssen 54 % dieser Rente versteuern. Diese Versteuerungspflicht steigt bis zum Jahr 2020 um jährlich 2 %. Ab dem Jahr 2021 steigt sie um weitere 1 % bis zum Jahr 2040. Ab diesem Jahr ist sie zu 100 % steuerpflichtig.
Somit sollte jeder Interessent vor Abschluss der Rürup Rente eine gute Berechnung dieser Rentenversicherung vornehmen. Generell ist sie vor allem wegen der Steuerbefreiung in der Ansparphase attraktiv. Andererseits sollte die steuerliche Zahlung ab Rentenbeginn nicht unterschätzt werden. Im Internet kann man auf www.ruerup-riester-rente.net einen Vergleich der Rürup Rente Anbieter erhalten. Hier geht es zum Rürup Rente Vergleich.
Trotzdem bietet die Rürup Rente noch weitere Vorteile. Sie soll auf jeden Fall der späteren Altersvorsorge dienen. Das bedeutet, dass Selbständige, die in finanzielle Not, beispielsweise Insolvenz, geraten sich diese nicht auszahlen lassen müssen. Bei der herkömmlichen Kapital Lebensversicherung liegt der Fall anders. Hier können Gläubiger verlangen, dass das angesparte Kapital zur Begleichung von Schulden genutzt wird. Ein weitere Vorteil liegt in der Form der Auszahlung. Die Rürup Rente darf grundsätzlich nur als lebenslange, monatliche Rente ausgezahlt werden. Eine Einmalzahlung, wie sie in anderen Rentenversicherung teilweise vorgesehen ist, ist hier nicht möglich. Sie kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr geltend gemacht werden.
Eine Entscheidung fürs Leben
Jeder Interessent an dem Rürup Rentenmodell sollte sich vor Vertragsabschluss über die Möglichkeiten und Vorteile gut informieren. Sollte er sich für eine Rürup Rente entschieden haben so ist er gebunden. Eine Kündigung oder ein Wechsel ist nicht mehr möglich. Lediglich bei finanziellen Engpässen kann sich der Versicherte zeitweise von den Beiträgen befreien lassen.
Die meisten Versicherungsnehmer geben gerne Auskunft auf diesem Gebiet. Einige von ihnen haben sich besonders mit der Rürup Rente auseinander gesetzt und darauf spezialisiert. Aber auch der Steuerberater des Selbständigen kann ihm helfen. Gerade er kennt sich mit den aktuellen, steuerlichen Bedingungen bestens aus und kann helfen.
Neben der Rürup Rente kann aber auch die Riester Rente helfen Steuern zu sparen, denn die Beiträge sind ebenfalls steuerlich geltend zu machen. Die Riester Rente kann aber nur von sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden. Selbständige können die Riester Rente leider nicht abschließen. Auf der Webseite www.riester-rente.be kann man sich umfassend zur Riester Rente informieren und einen Vergleich der Anbieter erhalten. Hier erhält man weitergehende Informationen zur Riester Rente und einen Riester Rente Vergleich.